Ratgeber
Netto und Brutto bei Teamkleidung erklärt
Kurz gesagt
Alle Preise auf macherkleidung.de sind Netto-Richtpreise, d. h. ohne Mehrwertsteuer. Gewerbetreibende, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können die Mehrwertsteuer mit ihrem Finanzamt verrechnen. Für alle anderen – z. B. Vereine oder Privatpersonen – kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer auf den Netto-Preis hinzu. Für steuerliche Fragen rund um Teamkleidung empfehlen wir eine Steuerberatung.
Was bedeutet Nettopreis?
Ein Nettopreis ist der Preis ohne Mehrwertsteuer (MwSt.). In Deutschland beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz 19 %. Bei einer Netto-Rechnung von 100 € kommen also 19 € MwSt. hinzu, sodass der Brutto-Rechnungsbetrag 119 € beträgt. Im B2B-Bereich – also zwischen Unternehmen – werden Preise üblicherweise netto angegeben, weil Unternehmer die Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen können.
Wer profitiert vom Vorsteuerabzug?
Gewerbetreibende und Unternehmen, die zur Umsatzsteuer angemeldet sind, können die in der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen – d. h., sie zahlen sie effektiv nicht selbst. Für diese Gruppe sind Netto-Preise der relevante Vergleichswert. Nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind z. B. Kleinunternehmer nach § 19 UStG, gemeinnützige Vereine ohne umsatzsteuerpflichtige Einnahmen oder Privatpersonen. Diese zahlen den Brutto-Betrag inklusive MwSt.
Online-Preise sind Richtpreise
Die auf macherkleidung.de angezeigten Preise sind Netto-Richtpreise. Der verbindliche Preis ergibt sich nach persönlicher Prüfung von Bestand, Logo und Termin. Die Rechnung enthält dann den Netto-Betrag sowie die ausgewiesene Mehrwertsteuer. Für die meisten Handwerks- und Gewerbebetriebe, die Teamkleidung mit Logo bestellen, ist der Netto-Vergleich der praxisrelevante – stellt sicher, dass eure Buchhaltung das korrekt erfasst.
Teamkleidung steuerlich absetzen: vorsichtiger Hinweis
Grundsätzlich können Betriebsausgaben für Berufskleidung steuerlich abzugsfähig sein – das hängt aber von der genauen Nutzung, dem Aufdruck und weiteren steuerlichen Kriterien ab. Berufskleidung mit Firmenlogo, die ausschließlich beruflich getragen wird, wird in der Praxis häufig als Betriebsausgabe anerkannt. Wir können und dürfen jedoch keine Steuerberatung geben – bitte klärt die genaue steuerliche Behandlung eurer Teamkleidung mit einer qualifizierten Steuerberatung.
Im Überblick
| Betrag | Beispiel (100 € Netto) |
|---|---|
| Nettopreis | 100,00 € |
| MwSt. 19 % | 19,00 € |
| Bruttopreis | 119,00 € |
Häufige Fragen
Stellt ihr Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer aus?
Ja. Die Rechnung weist den Netto-Betrag und die gesetzliche Mehrwertsteuer separat aus, sodass umsatzsteuerpflichtige Unternehmen die Vorsteuer korrekt geltend machen können.
Wir sind ein gemeinnütziger Verein – zahlen wir Mehrwertsteuer?
Das hängt von eurer umsatzsteuerlichen Situation ab. Gemeinnützige Vereine sind in der Regel nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und zahlen den Brutto-Betrag. Für Details zu eurer spezifischen Situation empfehlen wir, einen Steuerberater zu fragen.
Können wir die Teamkleidung als Betriebsausgabe absetzen?
Möglicherweise ja, wenn die Kleidung mit Firmenlogo ausschließlich beruflich genutzt wird. Die steuerliche Einordnung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Bitte klärt das mit einer Steuerberatung – wir können und dürfen dazu keine verbindliche Auskunft geben.


