Ratgeber
Teamkleidung und Steuern – was als Betriebsausgabe gilt
Kurz gesagt
Teamkleidung mit Firmenlogo kann unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Entscheidend ist, dass die Kleidung eindeutig als Berufskleidung erkennbar und nicht privat tragbar ist. Für verbindliche Einschätzungen im Einzelfall empfehlen wir immer den Gang zum Steuerberater.
Wann gilt Kleidung als Berufskleidung?
Das Steuerrecht unterscheidet zwischen typischer Berufskleidung und bürgerlicher Kleidung. Typische Berufskleidung – wie Arbeitsschutzausrüstung, Uniformen oder Kleidung mit dem Firmenlogo, die nicht privat getragen würde – kann steuerlich als Betriebsausgabe anerkannt werden. Kleidung, die nur das Logo trägt, aber ansonsten als normale Freizeitkleidung genutzt werden könnte, ist schwieriger einzuordnen.
Firmenlogo als entscheidendes Kriterium
Ein gut sichtbares Firmenlogo – insbesondere auf dem Rücken – ist ein wichtiges Indiz dafür, dass die Kleidung beruflich genutzt wird und nicht privat getragen würde. Je deutlicher das Logo, desto klarer die berufliche Zweckbindung. Kleidung mit kleinem, dezenten Logo kann von der Finanzbehörde anders bewertet werden als Kleidung, die eindeutig als Arbeitskleidung erkennbar ist.
Vorsteuerabzug und Lohnsteuer
Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können die Mehrwertsteuer auf Arbeitskleidung unter den genannten Voraussetzungen geltend machen. Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Kleidung stellen, kann je nach Ausgestaltung ein geldwerter Vorteil entstehen, der lohnsteuerpflichtig ist – oder unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben. Auch hier gilt: das hängt vom Einzelfall ab.
Unser Hinweis
Die steuerliche Behandlung von Firmenkleidung hängt von vielen Faktoren ab: Art des Unternehmens, Gestaltung der Kleidung, Höhe des Logos und Nutzungsabsicht. Dieser Text ist eine allgemeine Übersicht und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Antworten zu eurem konkreten Fall wendet euch bitte an einen Steuerberater.
Häufige Fragen
Kann ich Firmenshirts als Betriebsausgabe absetzen?
Das ist möglich, wenn die Kleidung eindeutig als Berufskleidung gilt – also ein deutlich sichtbares Logo trägt und nicht privat getragen würde. Die genaue Einordnung hängt vom Einzelfall ab. Ein Steuerberater kann das für euren Betrieb verbindlich klären.
Ist Kleidung für Mitarbeiter ein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug?
Wenn Arbeitskleidung typische Berufskleidung ist, ist sie in der Regel steuerfrei. Kleidung ohne erkennbare berufliche Zweckbindung könnte als geldwerter Vorteil gewertet werden. Auch hier gibt es Freibeträge und Ausnahmen – ein Steuerberater kennt die aktuellen Grenzen.
Benötige ich Belege für steuerliche Absetzbarkeit?
Ja, für alle Betriebsausgaben solltet ihr Rechnungen und Belege aufbewahren. Bei macherkleidung.de erhaltet ihr nach der Bestellung eine Rechnung, die ihr eurem Steuerberater vorlegen könnt.


